Praxis-WLAN richtig planen: Was für TI, Telemedizin und Tablets wirklich nötig ist
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Das WLAN in der Arztpraxis wird selten geplant, es wächst. Erst der Router vom Internetanbieter, dann ein Repeater fürs hintere Sprechzimmer, irgendwann das Passwort auf einem Zettel am Empfang für wartende Patienten.
Spätestens wenn die digitale Anamnese am iPad eingeführt wird oder die erste Videosprechstunde ruckelt, rächt sich das. Und seit der aktualisierten IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV, in Kraft seit dem 1. April 2025, ist ein sauber getrenntes Netz keine Kür mehr, sondern Vorgabe für jede Vertragsarztpraxis.
Die gute Nachricht: Ein sauberes Praxis-WLAN ist kein Großprojekt. Mit klarer Trennung der Netze, passender Hardware und einem Nachmittag Planung ist der Umbau in den meisten Praxen erledigt.
Die Grundregel: Praxisnetz und Patienten-WLAN strikt trennen
Die KBV-Richtlinie nach § 390 SGB V verlangt, dass der Übergang vom Praxisnetz zu anderen Netzen durch eine Firewall geschützt ist und keine unerlaubten Zugriffe von außen möglich sind. Praktisch heißt das: Das Gäste-WLAN fürs Wartezimmer darf technisch keinen Weg ins Praxisnetz haben, in dem Patientendaten liegen.
Moderne Business-Router und Access Points lösen das über getrennte Netzwerke auf derselben Hardware. Patienten surfen im isolierten Gastnetz, während Praxisverwaltungssystem, Drucker und Anamnese-iPads im geschützten Praxisnetz bleiben. Ein Zettel mit dem echten Praxis-WLAN-Passwort am Empfang ist damit ausgeschlossen.
Was ins Kabel gehört und was ins WLAN darf
Die Komponenten der Telematikinfrastruktur, also Konnektor und eHealth-Kartenterminal wie das Cherry ST-1506, gehören ins kabelgebundene Praxisnetz. Gleiches gilt für den Praxis-PC am Empfang mit TI-Anbindung, wie er im Bundle “Empfang & Anmeldung” enthalten ist. Kabel ist hier nicht altmodisch, sondern die stabilste und am einfachsten abzusichernde Verbindung.
Ins WLAN gehören die mobilen Geräte: die iPads für die digitale Anamnese aus dem Bundle “Wartezimmer & Anamnese”, Laptops für die Dokumentation im Sprechzimmer. Für diese Geräte gilt: aktuelle Verschlüsselung nach WPA2 oder besser WPA3, ein langes Passwort und keine Weitergabe an Praxisfremde.
Abdeckung planen: dort, wo gearbeitet wird
Ein einzelner Router am Empfang reicht für die wenigsten Praxen. Die Anamnese am iPad findet im Wartezimmer statt, die Videosprechstunde im hintersten Zimmer, und genau dort bricht das Signal oft ein.
Planen Sie die Abdeckung deshalb entlang der Arbeitsplätze, nicht entlang der Steckdosen. Als Faustregel gilt: ein Access Point pro Praxisflur oder pro drei bis vier Räume, verbunden per Netzwerkkabel statt Funkstrecke. Repeater-Ketten kosten Bandbreite und sind die häufigste Ursache für ruckelnde Videosprechstunden.
Für die Videosprechstunde selbst zählt neben der Funkabdeckung die Internetleitung. Die Hardware dafür, vom MacBook Air bis zur Logitech MeetUp, ist im Bundle Telemedizin & Videosprechstunde zusammengefasst. Ein Bandbreitentest zur Sprechstundenzeit zeigt, ob die Leitung mithält.
Nach der Einrichtung: das Netz aktuell halten
Ein einmal sauber eingerichtetes Netz bleibt nicht von selbst sicher. Die KBV-Richtlinie verlangt, dass Updates für Router, Access Points und die TI-Komponenten zeitnah eingespielt werden. Veraltete Router-Firmware ist eine der häufigsten Schwachstellen in kleinen Netzen, gerade weil das Gerät jahrelang unauffällig im Schrank läuft.
Ebenso vorgeschrieben ist die sichere Aufbewahrung der Administrationsdaten. Das Router-Passwort gehört nicht auf einen Klebezettel im Serverschrank, sondern in einen Passwort-Manager oder versiegelt in den Praxistresor, damit auch bei Personalwechsel niemand ausgesperrt ist.
Hilfreich ist eine einfache Netzwerk-Dokumentation auf einer Seite: welche Geräte in welchem Netz hängen, wer der IT-Dienstleister ist, wann zuletzt aktualisiert wurde. Bei einer Störung oder einem Prüfnachweis ist diese Seite Gold wert.
Wer setzt das um?
Kein Praxisteam muss Access Points selbst konfigurieren. Realistisch ist die Arbeitsteilung: Die Praxis klärt, in welchen Räumen gearbeitet wird und welche Geräte dazukommen, ein IT-Dienstleister setzt Netztrennung und Firewall-Regeln um.
Wichtig ist nur, dass die Praxis die Anforderungen kennt und beim Dienstleister einfordert, statt das Ergebnis ungeprüft zu übernehmen. Die Richtlinie nimmt die Praxisleitung in die Verantwortung, nicht den Dienstleister.
Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Praxis digital steht, liefert der kostenlose Digitalcheck auf praxisdigital.shop eine erste Standortbestimmung, aus der sich auch die Netzwerkfrage ergibt.
Nächster Schritt
Gehen Sie mit einem Grundriss durch die Praxis und markieren Sie, wo heute und in zwei Jahren digital gearbeitet wird. Mit dieser Skizze kann jeder IT-Dienstleister ein sauberes Angebot machen, und die passende Hardware für jeden Raum finden Sie gebündelt auf praxisdigital.shop, geliefert in 3 bis 7 Tagen über die Bechtle-Logistik.


